Aktuelle Fragen

Liebe Freunde des Segelportes!
Mit einem Auszug aus einer Mitteilung des BLSV vom 25.03.2020 versuchen wir einige häufig gestellte Fragen zu beantworten.

Was ist eine Ausgangsbeschränkung?

Am 20.03.2020 wurde von Ministerpräsident Dr. Markus Söder die bayernweite Ausgangsbeschränkung mit Wirkung vorerst bis einschl. 03.04.2020 ausgerufen. Lt. Allgemeinverfügung bedeutet dies:
„Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von mindestens 1,5 m einzuhalten.“

Ist bei „Sport an der frischen Luft“ die Benutzung von Sport- und/oder Trainingsanlagen erlaubt?

Nein. Sowohl mit Ausrufen der Ausgangsbeschränkung vom 20.03.2020 als auch mit Ausrufen des Katastrophenfalls vom 16.03.2020 ist eine Nutzung von Sport- und/oder Trainingsanalgen untersagt und verboten. Sport- und/oder Trainingsanlagen sind bis vorerst einschließlich 19.04.2020 zu schließen.
Sport im Freien ist in Gruppen oder mit Menschen, mit denen man nicht zusammenlebt, verboten!

Bleibt Gesund.