Mitgliederinformation 01-2021

Corona
Die Anmeldung hat vor dem Betreten der Anlage zu erfolgen.
Das Hygienekonzept vom 08.04.2021 ist auf den YCBW abgestimmt und einzuhalten.
Zutritt nur für Mitglieder und zur Ausübung des Segelsports.
Dafür notwendige Mitgliedsanträge für Familienangehörige findet Ihr auf der Homepage. (Jahresbeitrag Partner und Kinder jeweils 50,- Euro / Jahr)

Kran
Durch die witterungsbedingten Verzögerungen wird die Krananlage erst in den kommenden Tagen den Regelbetrieb aufnehmen.

Liegeplätze Katamarane
Wolfgang Kordes wird im Mai die genaue Einteilung festlegen und Euch bei Veränderungen informieren. Jeder Liegeplatzinhaber hält bitte weiterhin seinen Platz frei von Unkraut.

Anhänger
Gem. Hafenordnung Abs. 5 ist das Abstellen von Bootsanhängern auf dem Vereinsgelände und dem dazugehörigen Parkplatz vor dem Gelände ausnahmslos nicht möglich. Ausnahmen können Regatten oder kurzfristige Absprachen mit dem Hafenmeister oder einem Vorstandsmitglied sein.

Bojenfeld
Gem. der Hafenordnung Abs. 3g ist jeder Bojennutzer selbst für den Unterhalt zuständig. Bei Ersatzbeschaffungen sind die weißen Bojen mit einheitlicher Beschriftung bei Andi Fahrner erhältlich. Bitte denkt an eine regelmäßige Kontrolle durch den Taucher (Chr. Lugmayr 0157/85061161). Bei dieser Gelegenheit verweisen wir nochmal auf die Allgemeinverfügung „Tauchen“ des Landratsamtes Miesbach. Anbei der betreffende Absatz der Allgemeinverfügung.
„2.8.2 In Bereichen, in denen Interessen Dritter berührt werden (z. B. im Bereich von Häfen, Bojenfeldern und Bootshütten, sowie Landestellen privater Schifffahrtsbetriebe und Anlagen gewerblicher Bootsvermieter und Segelclubs) ist das Tauchen mit Atemgerät untersagt.“
Jeder Tauchgang im Bereich des Bojenfeldes und der Hafenanlage ist demnach einem Vorstandsmitglied oder dem Hafenmeister rechtzeitig anzuzeigen.

Beiboote
Alle Beiboote sind bitte gut leserlich mit dem Namen zu kennzeichnen. Bei Hochwasser werden die Beiboote vom Eigentümer ausnahmslos auf dem Parkplatz hinter dem Restaurant gelagert.

Südliche Zufahrt am Breitenbach
Der Schlüssel für die Zufahrt ist zu den Öffnungszeiten im „La Vela“ gegen Hinterlegung eines amtl. Dokumentes erhältlich.
Folgende Regeln gelten
Das Tor ist unmittelbar nach der Durchfahrt zu verschließen.
Der Rettungsweg zum Wasser ist für die Wasserwacht und die Polizei freizuhalten.
Vor dem Bootshaus sind 1-2 Parkplätze für Einsatzfahrzeuge freizuhalten.
Es gilt Schrittgeschwindigkeit.
Zufahrt von Montag bis Samstag 9-18 Uhr. (Ausnahmen sind mit einem Vorstandsmitglied abzustimmen)
Die Zufahrt ist für die Anlieferung von Jollen und Kats. PKW und Transportanhänger sind zeitnah von dem Gelände zu fahren.
Bitte um Beachtung der Hinweise auf dem Schlüsselanhänger

Mitgliederkarten (Ankündigung)
In Kooperation mit dem neuen Kassensystem von Salvatore (La Vela) werden wir in den nächsten Monaten Mitgliederkarten zum Selbstkostenpreis herausgeben. Mit dieser Karte sind nicht nur Vorteile im La Vela, sondern auch weitere Vorteile z.B. bei einem Segelbekleidungshersteller und dem Sailingcenter verbunden. Detailinformationen folgen.

Lesen hilft …
Leider müssen die Mitglieder des Vorstandes immer wieder die Erfahrung machen, dass die Mitgliederinformationen und insbesondere die Maßnahmen bzgl. Corona nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden. Um das Vereinsleben in diesen schwierigen Zeiten für alle so angenehm wie möglich zu machen, bitten wir nochmals die Infos zu lesen. Da steckt viel Arbeit dahinter. Vielen Dank für das Verständnis und die Unterstützung.

Dank für Spenden 2021
Vielen Dank an die zahlreichen Spender für die Sanierung des Hafenbeckens, die Reparaturen am Ufer und die Renaturierung der Liegeplätze für Jollen. Um den Hygienemaßnahmen gerecht zu werden, wird im Mai noch eine nach oben offene Umkleideschnecke bei den Jollen errichtet. Eine Spendenquittung im Sinne §10b EstG ist selbstverständlich.
(IBAN: DE98711525700000285536 „Reparaturen Sportanlage 2021“)

Bleibts gsund!
Eure Vorstandschaft